Erbvertrag

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Rechtsanwalt und Notar Horst Kahl
Fachanwalt für Erbrecht

Ein Erbvertrag ist - wie das Testament - eine so genannte letztwillige Verfügung. Warum man eine letztwillige Verfügung errichten sollte, finden Sie unter dem Stichwort Testament.

Die Hauptunterschiede zwischen Erbvertrag und Testament sind:

  • Ein (einseitiges) Testament kann man jederzeit frei widerrufen. An die vertragsmäßigen Verfügungen in einem Erbvertrag ist man normalerweise gebunden.
  • Durch Erbvertrag können zwei Partner eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung errichten, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Ein gemeinschaftliches Testament können dagegen nur Ehegatten/Lebenspartner errichten.
  • Einen Erbvertrag kann man nur vor einem Notar schließen. Ein Testament ist auch gültig, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist und Ort und Datum enthält.