Bau- und Architektenrecht
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Horst Kahl
Viele Bauvorhaben setzen sich aus sehr vielen Einzelleistungen zusammen. Diese Einzelleistungen werden zudem häufig von verschiedenen Unternehmen und damit vielen Entscheidern ausgeführt. Die Komplexität dieser Bauvorhaben führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten, denn niemand ist bereit, nächträglich mehr zu zahlen bzw. nachträglich weniger Werklohn zu erhalten. Unser Ziel ist es deshalb, die Baubranche präventiv zu beraten, d.h. wir begleiten eine Baumaßnahme an der Seite unseres Mandanten.
Wir beraten unsere Mandanten deshalb vom Zeitpunkt der Vorbereitung der Baumaßnahme über die Abnahme bis zum Abschluss der Baumaßnahme und dem Auslaufen der eingeräumten oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Eine außergerichtliche Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist im Baurecht geboten, denn Fehler führen häufig zu erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen für alle am Bau Beteiligten. Dem steht jedoch nicht entgegen, dass wir berechtigte Ansprüche gerichtlich geltend machen und unberechtigte Ansprüche abwehren. Dies selbstverständlich auch dann, wenn wir die Baumaßnahme nicht begleitet haben.
Wir arbeiten eng mit (Bau-)Sachverständigen zusammen, welche die zur Beurteilung Ihrer Ansprüche notwendigen bautechnischen Informationen liefern.

